Zielgruppen

Aufgenommen werden vorwiegend Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit bestehender oder drohender seelischer Behinderung, vielfach im Sinne einer nachklinischen Betreuung sowie mit Rehabilitationsbedarf. Im folgenden werden die Zielgruppen für die unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten differenziert aufgelistet.

Vollstationärer Bereich für Kinder ab dem 6. Lebensjahr:
  • Emotionalstörungen,
  • Entwicklungsstörungen,
  • Hirnfunktionsstörungen,
  • Hyperkinetischen Syndrom,
  • Teilleistungsstörungen,
  • Asperger-Autismus
Vollstationärer Bereich für Jugendliche und junge Erwachsenen:
  • Psychosen,
  • Schwere neurotische Störungen,
  • Persönlichkeitsstörungen,
  • Asperger Autismus
Tagesgruppenbereich (Kinder im Alter zwischen 7 bis 12 Jahren):
  • Störung des Sozialverhaltens,
  • Emotionalstörungen,
  • Entwicklungsrückstände,
  • Hyperkinetisches Verhalten,
  • autistische Verhaltensweisen

Mutter-Kind-Bereich:


  • alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern im Vorschulalter oder
  • Schwangere mit
  • eingeschränkten erzieherischen Ressourcen oder
  • Vorliegen von Kindeswohlgefährdung

 

Personen mit aggressiven sozialen Auffälligkeiten bzw. deutlich dissozialem Verhalten und drogenabhängige Personen können nicht aufgenommen werden.
Die Aufnahmeanfragen für den Tagesgruppenbereich erfolgen vielfach im Zusammenhang mit Schwierigkeiten in der Regelschule.

 

Grundlagen für eine Aufnahme sind folgende gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Bundessozialhilfegesetzes (SGB XII):

Kostenträger der Maßnahmen sind in der Regel die am Wohnort zuständigen Jugendämter bzw. der für das jeweilige Bundesland zuständige überörtliche Sozialhilfeträger.