Bei den Wohn-, Betreuungs-, Förder- und Therapieangeboten der Leppermühle handelt es sich um Leistungen im Sinne der §§ 35a, 41 SGB VIII, in Ausnahmefällen auch §34 SGB VIII.

Hier können Sie die aktuellen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen herunterladen, die zwischen den Jugendämtern des Landkreises Gießen, des Wetterauskreises, des Vogelsbergkreises und dem Verein für Jugendhilfen Leppermühle e.V. als Trägerverein der Leppermühle abgeschlossen wurden.

§ 57 Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Satz 1 gilt auch für Ersatzschulen.