Bei den Wohn-, Betreuungs-, Förder- und Therapieangeboten der Leppermühle handelt es sich um Leistungen im Sinne der §§ 35a, 41 SGB VIII, in Ausnahmefällen auch §34 SGB VIII.
Hier können Sie die aktuellen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen herunterladen, die zwischen den Jugendämtern des Landkreises Gießen, des Wetterauskreises, des Vogelsbergkreises und dem Verein für Jugendhilfen Leppermühle e.V. als Trägerverein der Leppermühle abgeschlossen wurden.
Leistungsvereinbarungen
- Ambulante Psychotherapie
- Ambulante sozialpädagogische Fachleistungsstunde
- Außenwohngruppen
- Stationäres Trainingswohnen
- Innenwohngruppe
- Intensivgruppe 11
- Intensivgruppe Georgenhammer
- Intensivgruppe Grünberg-Queckborn und Rodelberg
- Zusatzleistung Arbeitstraining
- Mutter/Vater-Kind Gruppe 16 Modul 1
- Mutter/Vater-Kind Gruppe 17 Modul 2
- Tagesgruppe 44 Grünberg u. Anlage Änderung
- Tagesgruppe Homberg
- Tagesgruppen Buseck
- Tagesgruppen 47 und 48 Butzbach
- Ballhausschule
- Martin-Luther-Schule
- Ergänzende Vereinbarung IWG 1 und AWG 5 und 18 zur Aufnahme von unbegleiteten Weltflüchtlingen
- Ergänzende Vereinbarung AWG 6, 7, 8, 9, 10, 19, 21, 23 zur Aufnahme von unbegleiteten Weltflüchtlingen